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Betriebswärter

Betriebswärterausbildung

Die Betriebswärterausbildung ist der erste Ausbildungsschritt im Kraftwerksbereich. Sie soll neuen Mitarbeitern einen Überblick über grundlegende kraftwerkstechnische Zusammenhänge geben.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Unternehmen verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln, die mit einer besonderen Gefährdung für die Sicherheit oder Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist (wie Dampferzeugungs- oder Turbinenanlagen), den hierzu beauftragten Beschäftigten vorbehalten bleibt.

Ausgebildete Betriebswärter erfüllen die Voraussetzungen für beauftragte Beschäftigte und sind in der Lage, die zugeordneten Anlagen zu warten und zu beaufsichtigen, Mängel und Vorfälle an den Anlagen an vom Betreiber bestimmte Personen zu melden und die Anlagen außer Betrieb zu setzen, wenn diese aufgrund von Mängeln Beschäftigte oder Dritte gefährden.

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